Mietvertrag - Vermietung Ferienhaus in Bignasco, Casa al Fiume

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Mietvertrag

Mustervertrag:


Allgemeine Mietbedingungen:

Allgemeine Bedingungen
zum Mietvertrag für Ferienobjekte
Anstelle der weiblichen Form „Mieterin, Vermieterin“ usw. wird vorliegend ausschliesslich „Mieter, Vermieter“ usw, als Oberbegriff verwendet.
1.  Vertragsbeginn
Gegenwärtiger Vertrag erlangt erst Gültigkeit durch beide Vertragsparteien sowie erfolgter Überweisung der darin festgelegten Anzahlung. Bei nicht fristgemässem Eingang der Anzahlung ist der Vermieter befugt, das Ferienobjekt ohne Melde- und Ersatzpflicht anderweitig zu vermieten.
2.  Benützung
Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienobjekt mit Sorgfalt zu gebrauchen und den Bestimmungen des Vermieters Folge zu leisten. Es ist nicht gestattet, weitere Personen übernachten zu lassen, die nicht vorgängig gemeldet werden. Auch ist es untersagt, die Dächer und Mauern zu betreten. Das den Gästen zur Verfügung stehende Grundstück ist durch Bepflanzung und Mauern eingegrenzt. Eltern haften für ihre Kinder. Das Mitbringen von Hunden ist nur gegen Absprache gestattet. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt ins Freie gelassen werden. Leinenpflicht in Ortschaften! Im Umgang mit Nachbarn und Anwohnern ist notwendige Rücksichtnahme zu wahren.
Durch seine Unterschrift bestätigt der Mieter ausdrücklich, dass jede Benutzung von Haus, Garten, Terrasse, Pergola usw. durch ihn oder ihn begleitende Personen auf eigenes Risiko und in eigener Haftung auch gegenüber Dritten geschieht. Er versichert, alle Personen, die ihn begleiten oder besuchen, über diese Bedingung zu informieren.
Der Vermieter hat das Recht, auf Voranmeldung mit Mietinteressenten Besichtigungen durchführen. Der uneingeschränkte Zutritt zum Haus muss dabei gewährt werden.
3.  Übergabe
Das Ferienobjekt wird termingerecht in gereinigtem und zweckgerechtem Zustand übergeben. Allfällige Mängel oder Schäden sind vom Mieter ohne Verzug mitzuteilen. Ohne Mängelrüge seitens des Mieters wird die Übergabe in einwandfreiem Zustand angenommen.
4.  Rückgabe / Endreinigung
Nach Ablauf der Mietdauer ist das Ferienobjekt in gereinigtem Zustand zurückzugeben, d.h. Steinböden (EG und Nasszellen) nass aufnehmen, restliche Zimmer staubsaugen, Mobiliar und Inventar an den ursprünglichen Platz zurückstellen, Bettwäsche abziehen und im EG deponieren. Der Mieter ist für allfällig fehlendes oder defektes Inventar oder Mobiliar schadenersatzpflichtig; dafür kann die Haftpflichtversicherung des Mieters in Anspruch genommen werden. Die Schlussreinigung ist im Mietpreis inbegriffen.
5.  Nebenkosten
Die Nebenkosten, die im Mietvertrag nicht pauschal eingeschlossen sind, sind nach Ablauf der Mietdauer zu berechnen und vom Mieter zu vergüten, z.B. für das Aufladen von Elektroautos.
6.  Vertragsrücktritt
Bei vorzeitiger Auflösung des Mietvertrages hat der Mieter folgenden Anteil des vertraglich vereinbarten Mietzinses zu zahlen:
·      Annullierung bis 30 Tage vor Mietbeginn                                                100 %
·      Annullierung bis 60 Tage vor Mietbeginn                                                  80 %
·      Annullierung bis 90 Tage vor Mietbeginn                                                  60 %
·      Annullierung bis 120 Tage vor Mietbeginn                                                40 %
·      Annullierung bis 180 Tage vor Mietbeginn                                                20 %
·      Annullierung mehr als 180 Tage vor Mietbeginn                                      10 %
Die vollumfängliche Zahlung des Mietzinses ist auch bei verspätetem Antritt des Mietverhältnisses oder frühzeitiger Abreise geschuldet.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
7. Haftung
Für allfällige Verbindlichkeiten aus diesem Mietvertrag haften sämtliche im Vertrag aufgeführten Mieter solidarisch.
8. Gerichtsstand

                                                                         

Für rechtliche Auseinandersetzungen aus diesem Mietverhältnis gilt als Gerichtsstand der Wohnsitz des Vermieters.


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